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Wirtschaftsprüfung

Unternehmensprüfungen werden aus verschiedenen Gründen durchgeführt.

Zahlreiche Prüfungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Andere werden freiwillig beispielsweise von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und 
kleinen Kapitalgesellschaften, aber auch von karitativen Einrichtungen, Vereinen und anderen Non-Profit-Organisationen beauftragt, um von unabhängiger Seite ein fundiertes Urteil über bestimmte Sachverhalte im Unternehmen zu erhalten.

Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer bei Unternehmen aller Größen und Rechtsformen ist die gesetzliche Abschlussprüfung:

  • Geprüft wird die Verlässlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Informationen, die das Unternehmen in seiner Buchführung, dem Jahres- oder Konzernabschluss, aber auch ggf. dem (Konzern)Lagebericht dokumentiert.
  •  Der Abschlussprüfer bestätigt, dass das Unternehmen die gesetzlichen Bilanzierungsregeln eingehalten hat.
  • Die bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse werden vom Abschlussprüfer in einem Bestätigungsvermerk und in einem Prüfungsbericht zusammengefasst.

Wirtschaftsprüfer befassen sich auch mit zahlreichen speziellen Unternehmensprüfungen:

Prüfung besonderer Vorgänge

  • Gründung
  • Umwandlung
  • Verschmelzung
  • Kapitaländerung
  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen

Wirtschaftlichkeitsprüfungen

  • Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen
  •  Investitionsvorhaben
  • Pflegesätze
  • Öffentliche Zuschüsse

Funktionsprüfungen

  •  Internes Kontrollsystem
  • IT-Systeme
  • Organisationssysteme

Prüfung der Geschäftsführung und/oder der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • Öffentliche Unternehmen
  • Krankenhäuser
  •  Kreditinstitute
  • Makler
  • Kreditwürdigkeit
  • Sanierungskonzepte